KARMA WALLET
Indien · NICE 9, 36, 42
What this means: Eintragung wahrscheinlich möglich — aber nur, wenn Sie Beschreibungscharakter, religiöse Sensibilität und das dichte Markenumfeld berücksichtigen.
Warum
- "WALLET" ist beschreibend für Finanzdienstleistungen → Disclaimer-Aufforderung unter Section 9(1)(b) zu erwarten
- "KARMA" hat religiöse Wurzeln in Indien → Prüfer kann unter Section 9(2)(b) genauer hinsehen
- 34 "[X] WALLET"-Marken koexistieren → das dichte Markenumfeld stützt KARMA als das unterscheidungskräftige Element
Was Sie als Nächstes tun
- Disclaimer auf WALLET proaktiv anbieten
- Als Bild- oder Wort-/Bildmarke mit Logo anmelden
- Waren auf „elektronische Zahlungsabwicklung" eingrenzen
- Argument „dichtes Markenumfeld" in der Bescheidserwiderung nutzen